Häufige Fragen zur Baustellensicherung von Arbeitsstellen
im Straßenraum nach RSA 21, gemäß MVAS 99 und ZTV-SA

Unter einem Seminar zur Baustellen- und Arbeitsstellensicherung verstehen wir die Ausbildung, mit der Sie nachweisen, dass Sie über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen, um Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum gemäß MVAS 99, RSA 21 und ZTV-SA 97 fachgerecht abzusichern. MVAS steht für „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen“. RSA 21 („Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“) und ZTV-SA 97 („Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die verkehrstechnische Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“).

Wichtig zu wissen:
Die überarbeitete ZTV-SA 2025 wird voraussichtlich Mitte des Jahres 2026 in Kraft treten. Nach fast 30 Jahren gilt die alte Ausgabe von 1997 dann als veraltet. Für Bau-, Verkehrs- und Sicherungsunternehmen bedeutet das: Behörden und Auftraggeber werden bald die neue Fassung verlangen!

ZTV = Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
SA = Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen
97 = Ausgabejahr 1997 (2025) befindet sich bereits in Vorbereitung.

Wir passen unsere Online-Seminare und Schulungen kontinuierlich an die neuesten Richtlinien MVAS, RSA und ZTV-SA an. Dadurch stellen wir sicher, dass Sie auch nach dem Inkrafttreten der neuen ZTV-SA 2025 rechtlich abgesichert und fachlich auf dem aktuellen Stand bleiben. Unsere qualifizierten Trainer stehen in engem Austausch mit den zuständigen Arbeitskreisen beim Verband und Fachgremien und integrieren aktuelle Entwicklungen bereits jetzt in unsere Online-Seminare und Inhouse-Schulungen zur Information. So profitieren Sie von praxisnahen Inhalten, die Sie optimal auf die Anforderungen der neuen ZTV-SA 2025 vorbereiten.

Behörden bundesweit verlangen zunehmend einen gültigen MVAS- oder RSA-Nachweis, um die Fachkunde im Bereich Verkehrssicherung an Straßen zu belegen. Wer diese Qualifikation nicht nachweisen kann, riskiert Haftungsprobleme, Bußgelder und den Ausschluss von Ausschreibungen.

Eine Schulung nach MVAS 99 oder RSA 21 ist also für ALLE Personen erforderlich, die Baustellen oder Arbeitsstellen im öffentlichen Straßenraum planen, einrichten, kontrollieren und absichern.

Dazu zählen insbesondere:

  • Fach- und Führungskräfte im Tief-, Straßen-, Kanal- oder Leitungsbau
  • Mitarbeiter von Bauhöfen, Straßenmeistereien, Versorgungsunternehmen und Kommunen sowie auch weitere Behörden in Deutschland
  • Verantwortliche nach § 45 StVO, die verkehrsrechtliche Anordnungen beantragen oder umsetzen, darunter fallen auch Privatpersonen, die beispielsweise im Rahmen eines Hausbaus, Umzugs oder einer privaten Baustelle temporär in den Straßenverkehr selbst eingreifen müssen.
  • Unternehmen, die an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen oder Verkehrssicherungsmaßnahmen (innerörtlich, Landstraßen und ggf. Autobahn) durchführen

Ja. Wenn Sie als „Verantwortlicher“ oder benannte Fachkraft für die Verkehrssicherung im öffentlichen Raum tätig sind, schreibt sowohl das Bundesministerium für Verkehr als auch die örtliche Straßenverkehrsbehörde und Gemeinde einen Qualifikationsnachweis bzw. ein Zertifikat nach MVAS 99, RSA 21 oder ZTV-SA bundesweit vor. Ohne diesen Nachweis drohen Bußgelder, Haftungsrisiken und im Ernstfall rechtliche Konsequenzen.

In der Praxis gilt:
Gerade bei mehreren Baustellen muss stets eine vertretungsberechtigte, geschulte Person benannt sein. Viele Unternehmen lassen deshalb alle Mitarbeitenden, die mit dem Errichten und Betreiben von Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum zu tun haben, vorsorglich schulen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen. Denn im Schadensfall oder bei Unfällen kann eine fehlende Fachqualifikation schwerwiegende Folgen haben.

Unsere Empfehlung:
Sorgen Sie dafür, dass mehrere verantwortliche Personen mit gültigem MVAS- oder
RSA-Nachweis in Ihrem Betrieb vorhanden sind. Somit gehen Sie auf Nummer sicher!

Die Kosten einer Schulung nach ZTV-SA, MVAS 99 oder RSA 21 hängen vom jeweiligen Anbieter, dem Schulungsumfang (1- oder 2-tägig) sowie der Durchführungsform ab, ob Online-Seminar oder Präsenzveranstaltung. Auch Inhalte wie der Anteil „Bundesautobahn“ können den Preis beeinflussen. Unsere RSA-Online-Schulung ist mit 179,00 € netto pro Teilnehmer besonders effizient: In nur 6 Stunden absolvieren Sie die Schulung bequem von Ihrem Arbeitsplatz oder direkt von Zuhause, ohne zusätzliche Fahrt- oder Übernachtungskosten. Die Kurse sind praxisorientiert, verständlich aufgebaut und werden von zertifizierten Fachtrainern geleitet. Wir von der Schaufelmann GmbH sind seit 1998 auf die Schulung von Verantwortlichen in der Verkehrs- und Baustellensicherung spezialisiert und zählen zu den führenden, bundesweit anerkannten Schulungsanbietern. Unsere Kompetenz und Seriosität sind bei allen Behörden in Deutschland bekannt. Wir stehen in engem Austausch mit den zuständigen Arbeitskreisen und unterstützen unsere Teilnehmer persönlich bei Fragen zu behördlichen Anforderungen.

Lassen Sie sich bei der Buchung einer RSA-Online-Schulung nicht täuschen: 
Achten Sie immer auf ein vollständiges Impressum mit seriösen Kontaktdaten!

Wenn hinter einem Schulungsangebot nur eine Einzelperson steht oder der Anbieter seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat (z. B. in der Schweiz), ist Vorsicht geboten. Einige Kommunen und Verkehrsbehörden akzeptieren Zertifikate solcher Anbieter nicht, da diese häufig nicht den geforderten Qualitätsstandards entsprechen. Das sind billige Videoaufzeichnungen!

So riskieren Teilnehmende, dass ihre Schulung nicht anerkannt wird und damit Zeit und Geld verloren gehen und noch viel schlimmer, es gibt keine verkehrsrechtliche Anordnung für sie!

Seriöse Anbieter setzen auf qualifizierte Fachtrainer, so wie wir bei der Schaufelmann GmbH. Falls Sie bei uns keinen passenden Seminartermin finden, vermitteln wir Ihnen gern zertifizierte Schulungsanbieter!

Für den MVAS oder RSA Nachweis gibt es derzeit kein einheitlich festgelegtes Ablaufdatum. In der Praxis empfehlen jedoch viele Behörden, Auftraggeber und Schulungsanbieter, das Wissen alle 3 bis 5 Jahre aufzufrischen. Die Behörden können die Aktualisierung des Scheins jederzeit fordern!

Einige Kommunen und Straßenverkehrsbehörden verlangen sogar, dass der Schulungsnachweis nicht älter als 24 Monate ist, insbesondere bei öffentlichen Ausschreibungen oder der Beantragung verkehrsrechtlicher Anordnungen.

Auch wenn Ihr Zertifikat offiziell unbefristet gilt, sollten Sie regelmäßig an einer Auffrischungsschulung teilnehmen. So bleiben Sie rechtlich abgesichert, erfüllen die aktuellen Anforderungen der ZTV-SA und RSA und können Ihr Wissen stets auf dem neuesten Stand halten.

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